Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Kundeninformationen für Verträge über die Teilnahme an Veranstaltungen der VHS

1. Geltungsbereich

  • 1.1.  Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) der Volkshochschule Veitsbronn (nachfolgend „VHS“), gelten für alle Verträge, die ein Verbraucher oder Unternehmer (nachfolgend „Kunde“) mit der VHS hinsichtlich der auf der Website oder in Printmedien (z. B. Broschüren oder Programme) der VHS dargestellten Veranstaltungen abschließt. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden widersprochen, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
  • 1.2  Studienreisen und Exkursionen, die einen Dritten als Veranstalter und Vertragspartner ausweisen, sind keine Veranstaltungen der VHS. Insoweit tritt die VHS lediglich als Vermittler auf. In diesen Fällen entsteht kein Vertragsverhältnis zwischen der VHS und dem Kunden.

 

2. Vertragsschluss bei Fernabsatzverträgen

Bei Fernabsatzverträgen erfolgt der Vertragsschluss zwischen der VHS und dem Kunden nach folgender Maßgabe:

  • 2.1.   Die auf der Website oder in Printmedien der VHS beschriebenen Veranstaltungen stellen keine verbindlichen Angebote seitens der VHS dar, sondern dienen lediglich als Einladung zur Abgabe eines verbindlichen Angebots durch den Kunden.
  • 2.2   Der Kunde kann sein Angebot ausschließlich schriftlich gegenüber der VHS abgeben. Bei einer Buchung über die Website der VHS kann der Kunde das Angebot auch über das in die Website der VHS integrierte Online-Anmeldeformular abgeben. Dabei gibt der Kunde, nachdem er die ausgewählten Veranstaltungen in den virtuellen Warenkorb gelegt und den elektronischen Bestellprozess durchlaufen hat, durch Klicken des den Bestellvorgang abschließenden Buttons ein rechtlich verbindliches Vertragsangebot in Bezug auf die im Warenkorb enthaltenen Veranstaltungen ab.
  • 2.3.   Die VHS kann das Angebot des Kunden innerhalb von 14 Tagen annehmen,
  • indem sie dem Kunden eine schriftliche Anmeldebestätigung oder eine Anmeldebestätigung in Textform (Fax oder E-Mail) übermittelt, wobei insoweit der Zugang der Anmeldebestätigung beim Kunden maßgeblich ist, oder
  • indem sie den Kunden nach Abgabe von dessen Bestellung zur Zahlung auffordert oder
  • indem sie im Falle des SEPA-Lastschriftverfahrens das Teilnahmeentgelt vom Bankkonto des Kunden einzieht.
    Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, kommt der Vertrag in dem Zeitpunkt zustande, in dem eine der vorgenannten Alternativen zuerst eintritt. Nimmt die VHS das Angebot des Kunden innerhalb vorgenannter Frist nicht an, so gilt dies als Ablehnung des Angebots mit der Folge, dass der Kunde nicht mehr an seine Willenserklärung gebunden ist. Gleiches gilt für den Fall, dass die vom Kunden ausgewählte Veranstaltung schon vor Ablauf der Annahmefrist beginnt und die VHS das Angebot des Kunden nicht bis spätestens 24 Stunden vor Beginn der Veranstaltung annimmt, sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wurde.
  • 2.4.   Die Frist zur Annahme des Angebots beginnt am Tag nach der Absendung des Angebots durch den Kunden zu laufen und endet mit dem Ablauf des 14. Tages, welcher auf die Absendung des Angebots folgt.
  • 2.5.   Bei einer Buchung über die Website der VHS wird der Vertragstext von der VHS gespeichert und dem Kunden nach Absendung seines Angebots als Anmeldebestätigung automatisiert zugeschickt. Der Vertragstext kann vom Kunden nach Absendung seines Angebots jedoch nicht mehr über die Website der VHS abgerufen werden.
  • 2.6.   Vor verbindlicher Abgabe des Angebots über das Online-Anmeldeformular der VHS kann der Kunde seine Eingaben laufend über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigieren. Darüber hinaus werden alle Eingaben vor der verbindlichen Abgabe des Angebots noch einmal in einem Bestätigungsfenster angezeigt und können auch dort mittels der üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigiert werden.
  • 2.7.   Für den Vertragsschluss steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung.
  • 2.8.   Meldet der Kunde weitere Teilnehmer für eine Veranstaltung an, verpflichtet er sich, auch für die vertraglichen Verpflichtungen aller von ihm angemeldeten Teilnehmer einzustehen, sofern er bei der Anmeldung eine entsprechende Erklärung abgibt.
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3. Preise und Zahlungsbedingungen 

  • 3.1.   Sofern sich aus dem Angebot der VHS nichts anderes ergibt, handelt es sich bei den angegebenen Preisen um Gesamtpreise.
  • 3.2.   Kosten für Anreise, Übernachtung und Verpflegung sind nicht im Preis inbegriffen und vom Kunden zu tragen, sofern sich aus der Kursbeschreibung der VHS nichts anderes ergibt.
  • 3.3.   Die Teilnahmegebühr wird sofort zur Zahlung fällig. Die Anmeldung verpflichtet zur Zahlung der Teilnahmegebühr.
  • 3.4.   Bei Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren wird dem Kunden/Kontoinhaber die Fälligkeit (der Abbuchungstag) der SEPA-Lastschrift per Vorabinformation (Pre-Notification), spätestens zwei Kalendertage vor dem Fälligkeitstermin mitgeteilt.
  • 3.5.   Zahlt der Kunde das fällige Teilnahmeentgelt nicht, kann die VHS dem Kunden eine angemessene Nachfrist zur Bezahlung setzen und bei fruchtlosem Fristablauf vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall ist der Kunde vorbehaltlich weitergehender Ansprüche verpflichtet, der VHS für die Bearbeitung des Anmeldevorgangs eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 5% des Teilnahmeentgelts, höchstens jedoch einen Betrag von 20,00 Euro zu bezahlen.

 

4. Teilnahmeberechtigung, Vertragsübertragung

  • 4.1.   Teilnahmeberechtigt ist nur die in der Anmeldebestätigung namentlich genannte Person. Eine Vertragsübertragung auf einen Dritten ist nur mit Zustimmung der VHS in Textform möglich.
  • 4.2.   Tritt ein Dritter in den Vertrag zwischen dem Kunden und der VHS ein, so haften er und der Kunde der VHS als Gesamtschuldner für den Teilnahmepreis und für die der VHS durch den Eintritt des Dritten gegebenenfalls entstehenden Mehrkosten.

 

5. Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl

  • 5.1.   Sofern sich aus der Kursbeschreibung oder der Anmeldebestätigung derVHSnichts anderes ergibt, gilt in der Regel für Veranstaltungen derVHSeine Mindestteilnehmerzahl von acht.
  • 5.2.   Bei Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl kann die VHS bis spätestens dreiTage vor Kursbeginn durch Erklärung gegenüber dem Kunden vom Vertrag zurücktreten.
  • 5.3.   Die VHSwird dem Kunden die Erklärung nach Ziffer 5.2 unverzüglich nach Kenntnis der nicht erreichten Teilnehmerzahl, spätestens bis dreiTage vor Kursbeginn zugehen lassen.
  • 5.4.   Macht die VHS von ihrem Rücktrittsrecht nach Ziffer 5.2 Gebrauch, so kann der Kunde die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Veranstaltung verlangen, wenn die VHS in der Lage ist, eine solche Veranstaltung ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten.
  • 5.5.   Der Kunde hat sein Recht nach Ziffer 5.4 unverzüglich nach Zugang der Erklärung der VHS dieser gegenüber geltend zu machen.
  • 5.6.   Macht der Kunde nicht von seinem Recht nach Ziffer 5.4 Gebrauch oder kann die VHS seinem Verlangen nicht nachkommen, so wird die VHS dem Kunden ein gegebenenfalls bereits gezahltes Teilnahmeentgelt unverzüglich zurückerstatten.

 

6. Rücktritt, Änderung oder Ausfall der Veranstaltung

  • 6.1.   Ein Rücktritt ist, egal aus welchem Grund, nur bis 10 Tage vor Kursbeginn möglich und zwar gegen eine Bearbeitungsgebühr von 4,- Euro. Bei späterem Rücktritt oder Nichtteilnahme am Kurs (z.B. wegen Krankheit oder persönlicher Angelegenheiten) ist die Kursgebühr trotzdem fällig und es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Kursgebühren. Die Rücktrittserklärung muss in Textform erfolgen.In Höhe der berechneten Stornogebühr entfällt der Anspruch auf Rückzahlung der im Voraus gezahlten Teilnahmegebühr.
  • 6.2.   Die VHS behält sich vor, Zeit, Ort, Dozent und/oder Inhalt der Veranstaltung zu ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen der VHS für den Kunden zumutbar ist. Zumutbar sind nur unerhebliche Leistungsänderungen, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und nicht von der VHS wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden. Die VHS wird den Kunden im Falle einer Änderung von Zeit, Ort, Dozent und/oder Inhalt der Veranstaltung rechtzeitig hierüber informieren.
  • 6.3.   Bei einer erheblichen Leistungsänderung kann der Kunde kostenlos vom Vertrag zurücktreten oder stattdessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Veranstaltung verlangen, wenn die VHS in der Lage ist, eine solche Veranstaltung ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten.
  • 6.4.   Die Rechte nach Ziffer 6.3 hat der Kunde unverzüglich nach der Information der VHS über die Leistungsänderung dieser gegenüber geltend zu machen.
  • 6.5.   Die VHS ist berechtigt, die Veranstaltung aus wichtigen Gründen, wie etwa höherer Gewalt oder Erkrankung des Kursleiters kurzfristig gegen volle Erstattung eines ggf. bereits gezahlten Teilnahmeentgelts abzusagen. Die VHS wird sich bei Ausfall der Veranstaltung um einen Ersatztermin bemühen. Dieser wird den Kunden, die von der Absage betroffen sind, unverzüglich angeboten. Hierdurch entsteht keine Verpflichtung der betroffenen Kunden, diesen Ersatztermin anzunehmen und das Teilnahmeentgelt hierfür zu entrichten.

 

7. Teilnahmebescheinigungen

Teilnahmebescheinigungen können nur binnen eines Jahres nach Kursende ausgestellt werden, wenn mindestens 80% der Unterrichtsstunden besucht wurden.

 

8. Nutzungsrechte

  • 8.1.   Die in der Veranstaltung verwendeten Materialien einschließlich der Kursunterlagen sind urheberrechtlich geschützt.
  • 8.2.   Die VHS ist Inhaberin sämtlicher Nutzungsrechte an den Materialien, die zur Durchführung der Veranstaltung erforderlich sind. Dies gilt auch im Hinblick auf Kursunterlagen, die dem Kunden gegebenenfalls im Zusammenhang mit der Veranstaltung überlassen werden.
  • 8.3.   Der Kunde darf die Inhalte der Veranstaltung einschließlich gegebenenfalls überlassener Kursunterlagen lediglich in dem Umfang nutzen, der nach dem von beiden Parteien zugrunde gelegten Vertragszweck erforderlich ist. Ohne gesonderte vorherige Erlaubnis der VHS ist der Kunde insbesondere nicht berechtigt, die Veranstaltung oder Teile daraus mittels technischer Hilfsmittel aufzuzeichnen (Bild-, Ton- oder Videoaufnahmen) oder Kursunterlagen zu vervielfältigen, zu verbreiten oder öffentlich zugänglich zu machen.

9.  Mängelhaftung

Für Sach- oder Rechtsmängel an der Veranstaltung haftet die VHS nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit sich aus Ziffer 10 nichts anderes ergibt.

 

10. Haftung

Die VHS haftet dem Kunden aus allen vertraglichen, vertragsähnlichen und gesetzlichen, auch deliktischen Ansprüchen auf Schadens- und Aufwendungsersatz wie folgt:

  • 10.1.   Die VHS haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt
  • bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
  • bei fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
  • aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes einzelvertraglich geregelt ist,
  • aufgrund zwingender Haftung wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz.
  • 10.2.   Verletzt die VHS fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß Ziffer 10.1 unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag der VHS nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
  • 10.3.   Im Übrigen ist eine Haftung der VHS ausgeschlossen.
  • 10.4.   Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung der VHS für ihre Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.

 

11. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

  • 11.1.   Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
  • 11.2.   Handelt der Kunde als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz der VHS. Hat der Kunde seinen Sitz außerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland, so ist der Geschäftssitz der VHS ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, wenn der Vertrag oder Ansprüche aus dem Vertrag der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Kunden zugerechnet werden können. Die VHS ist in den vorstehenden Fällen jedoch in jedem Fall berechtigt, das Gericht am Sitz des Kunden anzurufen.

 

12. Hausordnung

Die VHS ist in den meisten Räumen nur zu Gast. Es gilt die jeweilige Hausordnung und der Respekt gegenüber den Regeln des Gastgebers.